Früher war der einzige Weg, um ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen, ihn persönlich bei der zuständigen Behörde mit einem Identifikationsnachweis, wie einem gültigen Pass oder Reisepass, zu beantragen. Das hat sich jedoch in dem Jahr 2016 geändert. Es ist zwar immer noch möglich, das Dokument persönlich zu beantragen, doch es geht mittlerweile auch online. Dies funktioniert über das Internet mithilfe eines elektronischen Anforderungssystems. Grundsätzlich ist solch eine Beantragung über das Internet ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Für diese Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren muss jedoch der gesetzliche Vertreter das polizeiliche Führungszeugnis beantragen. Sollte eine Person geschäftsunfähig sein, muss das Führungszeugnis unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht ebenfalls von dem gesetzlichen Vertreter angefordert werden.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Wer es noch nicht weiß, wird zwischen verschiedenen Arten von Führungszeugnissen differenziert. Welche du beantragen musst, hängt von dem Berufsbereich deines Arbeitsplatzes ab. In deinem Führungszeugnis werden alle Straftaten dokumentiert. Offiziell gibt es vier unterschiedliche Führungszeugnisse.
- Das private Führungszeugnis:
Dieses gilt für private Zwecke oder einen privaten Arbeitgeber. - Das Behördenführungszeugnis:
Das wird für behördliche Zwecke ausgestellt. Dazu gehören, neben den strafgerichtlichen Urteilen, auch verwaltungsbehördliche Entscheidungen, wie z.B. der Entzug eines Gewerbescheines. - Das erste erweiterte Führungszeugnis:
Dieses wird für Bürger ausgestellt, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. - Das zweite erweiterte Führungszeugnis:
Hier geht es um in Deutschland lebende Bewohner, deren Geburtsort zur EU gehört. Darin werden auch Straftaten aus dem Herkunftsland festgehalten.